Gericht stärkt Minderheiten
Eine Personenkontrolle wegen der Hautfarbe war rechtswidrig
Münster – Ausweiskontrollen der Polizei wegen der dunklen Hautfarbe der Betroffenen sind ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot im Grundgesetz. Das hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht am Dienstag in Münster entschieden. Damit gab das Gericht einem Kläger aus Witten Recht. Der