Ursberg – Die Staatsregierung will Menschen mit Behinderung das Leben, Wohnen und Arbeiten erleichtern. Bei seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause im schwäbischen Ursberg beschloss das Kabinett ein Sonderinvestitionsprogramm, um kleine, flexible Wohneinheiten zu fördern, in denen Menschen mit und ohne Behinderung zusammen leben. Dafür sollen den Trägern in den nächsten 20 Jahren 400 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. „Ein starkes Land ist nur so stark, wie es sich um die Schwächsten kümmert“, sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU). Große, stationäre Einrichtungen für Behinderte sollen umgewandelt und dezentralisiert werden. Die Bewohner sollen zu einem selbstbestimmten Leben befähigt werden.
Ilona Deckwerth (SPD) bezeichnete den Beschluss der Staatsregierung als durchschaubares Wahlkampfmanöver. „Kurz vor der Landtagswahl versucht die Staatsregierung einmal mehr mit Investitionen in Bereichen zu punkten, die sie bisher sträflich vernachlässigt hatte“, erklärte Deckwerth. „Fünf Jahre Zeit hatte diese Regierung Zeit, die Inklusion von Menschen mit Behinderung voranzubringen.“ Geschehen sei viel zu wenig. Für die Landtags-Grünen begrüßte dagegen deren sozial- und arbeitsmarktpolitische Sprecherin Kerstin Celina, dass die CSU-Regierung die Inklusion schwerbehinderter Menschen in den Arbeitsmarkt stärker in den Blick nehme.
Der Ministerrat beschloss auch Fördermittel für Landwirte, die wegen der anhaltenden Dürre Futter zukaufen müssen. „Überall dort, wo erhebliche Ertragseinbußen zu erwarten sind, wollen wir die Mehrkosten für Grundfutter zur Hälfte, maximal bis zu 50 000 Euro pro Betrieb, ausgleichen“, erklärte Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber (CSU). Eingereicht werden können Rechnungen mit Datum ab dem 1. August. Hintergrund ist, dass wegen Ernteausfällen infolge der Dürre auf vielen Höfen bereits das Futter knapp wird.
Für die Landtagsfraktion der Freien Wähler erklärte deren agrarpolitischer Sprecher Leopold Herz: „Die versprochenen Soforthilfen der Staatsregierung sind nicht mehr als der sprichwörtliche Tropfen auf den heißen Stein. Welche besonders betroffenen Landwirte können denn nun mit Hilfen rechnen? Ab wann gelten Ertragseinbußen als erheblich?“ Der Beschluss bleibe an entscheidenden Stellen viel zu unkonkret.