Kindesmissbrauch: Polizei schlägt Alarm

Schutz – für die Täter

Wir alle müssen besser hinschauen. Darüber ist nach dem niederschmetternden Fall eines jahrelang im Internet zum Missbrauch angebotenen zehnjährigen Buben schnell ein gesellschaftlicher Konsens herzustellen. Doch was, wenn es tatsächlich Hinweise auf mögliche Täter gibt – und trotzdem nichts passiert, weil der Polizei die Hände gebunden sind?

Was der Chef des Bundeskriminalamts, Holger Münch, am Tag nach der Urteilsverkündung zu Protokoll gibt, muss eine mitfühlende Gesellschaft ebenso bestürzen wie der gerade zu Ende gegangene Freiburger Prozess. Allein im vergangenen Jahr konnten die Ermittler 8000 Hinweisen auf Kindesmissbrauch und Kinderpornografie nicht nachgehen. Weil die IP-Adressen der betreffenden Internet-Nutzer nicht mehr gespeichert waren. Der Grund dafür ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster, welches das von der Großen Koalition verabschiedete deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung für unvereinbar mit europäischen Vorgaben hält.

Grüne und FDP feierten den Richterspruch damals als Triumph des Rechtsstaates. Aber ist diesem wirklich gedient, wenn ein zu weit ausgelegter Datenschutz Pädophilen erlaubt, sich in der Anonymität des Internets zu verstecken? Oder Terroristen? Im World Wide Web gibt es viele dunkle Abgründe. Der Gesetzgeber hat lange um eine Regelung gerungen, die das Recht der Bürger auf informationelle Selbstbestimmung in Einklang bringt mit den Notwendigkeiten einer effektiven Verfolgung schwerer und schwerster Straftaten. Sie sollte nun zügig in Kraft treten. Wenigstens zum Schutz der Kinder.

Georg Anastasiadis

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Samstag, 11. Juli 2026
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