München – Der Streit zwischen Bayern und dem Bund um das bayerische Familiengeld hat eine neue Eskalationsstufe erreicht: Das Sozialministerium hat die zuständige Landesbehörde in einem Brief ausdrücklich angewiesen, die Rechtsmeinung des Bundes zu ignorieren.
Das Zentrum „Bayern Familie und Soziales“ in Bayreuth soll das Familiengeld in jedem Fall auch an Hartz IV-Empfänger auszahlen – sogar dann, wenn die Jobcenter der Bundesagentur für Arbeit auf die dann drohende Kürzung der Sozialhilfe hinweisen. Diese Kürzung will die Staatsregierung nicht akzeptieren: „Familiengeld wird auch dann an die Antragsteller ausgezahlt, wenn Rechtswahrungsanzeigen der Jobcenter gestellt werden“, heißt es in dem Schreiben.
Der rechtliche Hintergrund: Die CSU-Staatsregierung will sämtlichen Eltern kleiner Kinder im ersten und zweiten Lebensjahr 250 Euro pro Monat und Kind zahlen, auch Sozialhilfeempfängern. Nach dem Sozialgesetzbuch II müssen die Behörden zusätzliches Einkommen aber mit Hartz IV-Zahlungen verrechnen. Darauf pocht das SPD-geführte Bundessozialministerium unter Hubertus Heil. Diese Vorschrift soll verhindern, dass die Empfänger Sozialleistungen beliebig addieren können.
Die Staatsregierung beruft sich jedoch auf zwei Ausnahmeregeln: So müssten Leistungen der Länder nicht angerechnet werden, die dem Erziehungsgeld ähneln, argumentiert das Sozialministerium in einem zweiten Schreiben, das unter anderem an die Kommunen, die Bundesagentur (BA) und das Bundessozialministerium ging. Und außerdem müssten zusätzliche Leistungen nicht auf Hartz IV angerechnet werden, wenn diese „ausdrücklich einem anderen Zweck als der Grundsicherung dienen“.
Die Folge des Streits könnte ein rechtliches Chaos sein. Für die Auszahlung des Familiengelds zuständig ist die Bayreuther Landesbehörde, Hartz IV wird von den Jobcentern ausgezahlt. Doch gibt es zwei Arten von Jobcentern: 83 sogenannte gemeinsame Einrichtungen von Arbeitsagentur und Kommunen stehen weitgehend unter Aufsicht des Bundessozialministeriums. Daneben gibt es die Jobcenter in zehn „Optionskommunen“, die die Sozialhilfe ohne Kooperation mit der BA allein verwalten und von der Staatsregierung beaufsichtigt werden.
Damit steht im Raum, dass das Recht in ein und demselben Bundesland unterschiedlich angewandt wird: Die zehn „Optionskommunen“ sollen das Familiengeld nach Weisung des bayerischen Sozialministeriums nicht auf Hartz IV anrechnen. Für die vom Bundesministerium beaufsichtigten gemeinsamen Einrichtungen dagegen ist die Berliner Rechtsmeinung verbindlich. Das Bundesministerium hatte angedeutet, dass Hartz IV-Empfängern in Bayern Rückforderungen drohen, wenn das Familiengeld nicht auf die Sozialhilfe angerechnet wird. Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) beharrte auf dem Standpunkt des Bundes. Carsten Hoefer