Flüchtlingspolitik

Häufig Formfehler bei Kirchenasyl

von Redaktion

Politik, Bundesamt und Kirchen: Verstöße in der Hälfte der Fälle

Berlin – Nach Einschätzung der katholischen Kirche missachtet rund die Hälfte der beim Kirchenasyl aktiven Gemeinden die zwischen den Kirchen und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) vereinbarte Regel zur Übermittlung eines Fall-Dossiers. Das berichtet die „Welt“. „Aus Gesprächen mit dem Bamf wissen wir, dass 2017 bedauerlicherweise nur in etwa der Hälfte aller Kirchenasylfälle ein Dossier eingereicht wurde“, sagte Karl Jüsten, Leiter des Kommissariats der deutschen Bischöfe.

Damit verstoßen jene Gemeinden, zu deren konfessioneller Zugehörigkeit Jüsten keine näheren Angaben machte, gegen eine Absprache, die 2015 zwischen den großen Kirchen und dem Bamf getroffen wurde. Damals wurde festgelegt, dass der Staat das Kirchenasyl hinnimmt und zur Prüfung der jeweiligen Fälle bereit ist, sofern die Gemeinden dem Bamf Dossiers zu den Hintergründen der einzelnen Fälle übermitteln und jeweils einen kirchlichen Ansprechpartner benennen.

Dass diese Bedingungen von vielen Gemeinden nicht eingehalten werden, geht auch aus Angaben des niedersächsischen Innenministeriums hervor. Das Ministerium teilte auf Anfrage der „Welt“ mit, dass zwischen Mai 2016 und September 2017 in rund 54 Prozent der Kirchenasylfälle Dossiers eingereicht und in 58 Prozent der Fälle „die Meldungen über ein sogenanntes Kirchenasyl über einen Kirchenvertreter“ gemacht worden seien.

Als problematisch wertete auch das Bamf „das Nichteinreichen von Härtefall-Dossiers und das Nichtbenennen von kirchlichen Ansprechpartnern“ bei den bundesweit dort registrierten 2533 Fällen von Kirchenasyl. Betroffen waren laut Bamf 3481 Personen in der Zeit vom 1. Januar 2017 bis zum 30. Juni 2018.

Beim Kirchenasyl nehmen Gemeinden oder Ordensgemeinschaften Asylbewerber auf, die von Abschiebung bedroht sind. Wer heute Kirchenasyl gewährt, verstößt nach einhelliger Rechtsauffassung gegen geltendes Recht. Die Mehrzahl der Schutzsuchenden sind zudem sogenannte Dublin-Fälle, die eigentlich in das EU-Ersteinreiseland zurückgeschickt werden müssten, um dort Asyl zu beantragen.  kna

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