Berlin – Schutzsuchende müssen in Deutschland nicht mehr ganz so lange auf die Bearbeitung ihrer Asylanträge warten. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor.
Danach vergingen im zweiten Quartal dieses Jahres bei den in diesem Zeitraum abgeschlossenen Verfahren zwischen der Antragstellung und der Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) im Durchschnitt 7,3 Monate. Im ersten Quartal waren es noch 9,2 Monate. Im vergangenen Jahr mussten Asylbewerber durchschnittlich 10,7 Monate auf eine Entscheidung warten.
Ein Grund für den Rückgang ist wohl die gesunkene Zahl von Neuankömmlingen. Im Juli stellten 15 199 Ausländer einen Asylantrag. Das waren 9,8 Prozent weniger als im Juli des Vorjahres. Die Bearbeitungsdauer von Anträgen, die seit Anfang 2017 gestellt wurden, war zuletzt allerdings gestiegen: von 2,3 Monaten im Jahr 2017 auf 3,3 Monate im zweiten Quartal dieses Jahres.
Besonders lange dauerten zuletzt die Verfahren von Asylbewerbern aus Russland (im Durchschnitt 13 Monate), Afghanistan (10,2) und Pakistan (11,7). Deutlich schneller ging es bei Menschen aus Syrien (5) und Georgien (4).
Die Zahlen, die das Bundesinnenministerium jetzt vorgelegt hat, zeigen auch noch etwas anderes: Die Verfahren von Antragstellern aus sogenannten sicheren Herkunftsländern sind durch das von der Regierung 2016 beschlossene „Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren“ nicht viel kürzer geworden. Als sichere Herkunftsländer stuft Deutschland derzeit Albanien, Ghana, Kosovo, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Montenegro, Senegal und Serbien ein.
Der Rückgang bei der Zahl der Neuankömmlinge führt auch zu sinkenden Kosten. Die Zahl der vom Staat unterstützten Asylbewerber sank 2017 um 36 Prozent. Wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden mitteilte, erhielten zum Stichtag 31.12.2017 rund 468 000 Menschen Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). 2016 war die Zahl im Vergleich zu 2015 bereits um 25 Prozent gesunken.
Die Erhebung erfasst allerdings nicht alle in Deutschland lebenden Asylbewerber. So können etwa Menschen mit eigenem Vermögen oder eigenem Einkommen den Status eines Asylbewerbers haben, aber keine staatlichen Leistungen erhalten.
Das Gleiche gilt für anerkannte Flüchtlinge. Dazu gehören dagegen Menschen, die einen Duldungsstatus haben oder eine Aufenthaltserlaubnis zum subsidiären Schutz.
Die Schutzsuchenden erhalten laut Statistischem Bundesamt während der ersten 15 Monate in Deutschland nur Grundleistungen. Danach erhöhen sich die Sätze. Laut Statistik sank zum Jahresende 2017 die Zahl der Grundleistungsempfänger um 59 Prozent, die Zahl der Bezieher erhöhter Sätze nach 15 Monaten stieg um rund 45 Prozent.
Unterdessen haben die Behörden seit Januar 73 708 Migranten ermittelt, die zuvor bereits in einem anderen EU-Staat registriert waren oder dort Asyl beantragt haben. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP-Fraktion hervor. Die meisten von ihnen kamen aus Griechenland, Italien oder Spanien.
Nach den Bestimmungen des sogenannten Dublin-Abkommens der Europäischen Union ist für einen Asylbewerber jenes EU-Land zuständig, in dem der Flüchtling als erstes europäischen Boden betreten hat.