Soll der Verfassungsschutz die AfD observieren?

Ein scharfes Schwert

von Redaktion

Ja, es gibt gute Gründe, die AfD vom Verfassungsschutz beobachten zu lassen. Zwischen der „Alternative“ und den Rechtsextremen verschwimmen die Grenzen immer mehr, und das nicht erst seit Chemnitz. Ideell, personell, organisatorisch. Da marschiert der „Denkmal-derSchande“-Höcke mit Pegida-Chef Lutz Bachmann und anderen bekannten Größen des ganz rechten Lagers, da schwadroniert ein Alexander Gauland, die mörderische Nazi-Herrschaft sei nur ein „Vogelschiss“ der Geschichte, da beschäftigen Parlamentarier Rechtsradikale als Bürokräfte.

Aber nein, es gibt auch gute Gründe dagegen, gleich eines der schärfsten Schwerter des Grundgesetzes und des Parteienrechts zu zücken. Die AfD wird nicht zögern, sich als Märtyrer zu inszenieren, als Opfer des „Establishments“, das sich mit Argumenten nicht mehr zu helfen wisse und deshalb gleich eine ganze Partei unter Kuratel stelle. Der Königsweg ist deshalb nicht die Einschaltung des Verfassungsschutzes, sondern die inhaltliche Auseinandersetzung mit der AfD, die auf wichtigen Themenfeldern (z.B. Rente) buchstäblich blank ist. Am besten wäre es, die Probleme zu lösen, die die Menschen auf die Straße treiben, und Todesfälle wie den in Chemnitz nicht als Kollateralschaden abzutun. Wenn die Politik in Berlin ihre Hausaufgaben machen würde, statt jeden Tag aufs Neue im Streit zu versinken, bräuchte es auch keine Appelle des Bundesaußenministers Heiko Maas an die Zivilgesellschaft, sich dem Rechtsruck entgegenzustellen. Nichts gegen bürgerschaftliches Engagement, das ist wichtig. Aber staatlich verordnete Massendemos kennen die Menschen in Ostdeutschland noch aus ihrer Zeit im Arbeiter- und Bauernstaat.

Richtig allerdings ist, dass sich angesichts der schauerlichen Marschgemeinschaft, die sich da an diesem Sonntag in Chemnitz zusammengefunden hat, jeder Bürger selbst so seine Gedanken machen muss, wo er sich unterhakt. Ausreden, die AfD sei doch eine ganz normale bürgerliche Partei, ziehen spätestens jetzt nicht mehr.

Georg Anastasiadis

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