Chemnitz

Tatverdächtige sagen aus

von Redaktion

Gabriel: Als Kanzler wäre ich „nicht erst jetzt“ nach Sachsen gereist

Chemnitz – Im Fall des vor gut einer Woche in Chemnitz er- stochenen 35-jährigen Deutschen haben die beiden Tatverdächtigen Aussagen zu den Vorwürfen gemacht. Das sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Ingrid Burghart. Zu Einzelheiten machte sie keine Angaben. Verdächtig sind ein Syrer und ein Iraker. Sie sitzen in Untersuchungshaft, ihnen wird Totschlag vorgeworfen.

Laut Burghart gibt es noch keine Erkenntnisse zum Anlass des Streits, der den Stichen vorangegangen ist. Lediglich „eine Belästigung oder ausländerfeindliche Motive“ seien als Auslöser der Tat auszuschließen. Die Tatverdächtigen hätten „ohne rechtfertigenden Grund mehrfach mit einem Messer auf einen 35-jährigen Deutschen eingestochen“.

Mit Blick auf die heftigen Proteste vom Wochenende äußerte sich Regierungssprecher Steffen Seibert besorgt. Die Aufmärsche gewaltbereiter Rechtsextremisten hätten mit Trauer um einen Menschen oder Sorge um eine Stadt nichts zu tun. Es sei eine „Botschaft des Hasses“ ausgesendet worden. Auch AfD-Politiker Björn Höcke und Pegida-Chef Lutz Bachmann nahmen an den Demonstrationen teil.

Der Deutsche Journalisten-Verband beklagte derweil die Gewalt gegen Medienvertreter. Inzwischen liegen den sächsischen Behörden sieben Anzeigen wegen Übergriffen auf Journalisten vor.

Nach den Ausschreitungen in Chemnitz am Montag vor einer Woche stand auch die Polizei in der Kritik. Sachsens Innenminister Roland Wöller (CDU) hat sie nun verteidigt. Man habe einen „schwierigen Einsatz“ gehabt, den die Polizei „sehr gut bewältigt“ habe, sagte er gestern.

Indes werden die Forderungen nach weiteren Politiker-Besuchen in Chemnitz lauter. Familienministerin Franziska Giffey (SPD) rief ihre Kabinetts-Kollegen dazu auf, es ihr gleichzutun. Es gebe Momente, „da muss die Regierung einfach da sein“. Ex-SPD-Chef Sigmar Gabriel sagte der „Bild“: Wäre er Kanzler, wäre er „nicht erst jetzt“, nach Sachsen gereist. Es brauche einen „Anstand der Zuständigen“.

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