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„In den USA, Frankreich oder Großbritannien kennt man einen Parlamentsvorbehalt nur in Ansätzen; auch das Völkerrecht wird dort nicht unbedingt so ausgelegt wie hierzulande. Deshalb sollte die Bundesregierung nicht auf Verständnis hoffen, würde sie sich nach einem Giftgaseinsatz des A
Dieser Artikel (ID: 846760) ist am 13.09.2018 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 2), Wasserburger Zeitung (Seite 2), Mangfall-Bote (Seite 2), Chiemgau-Zeitung (Seite 2), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 2), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 2), Neumarkter Anzeiger (Seite 2).