Nach Polen muss sich auch Ungarn einem Sanktionsverfahren wegen Gefährdung von EU-Grundwerten stellen. Eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Europaparlament stimmte gestern für ein Rechtsstaatsverfahren, das im äußersten Fall zum Entzug der Stimmrechte im Ministerrat führen könnte. Nun muss sich der Rat der Mitgliedsländer mit dem Fall befassen.
Für die Auslösung des Verfahrens stimmten 448 Abgeordnete, 197 waren dagegen, 48 enthielten sich. Die CSU-Parlamentarier zeigten sich gespalten: vier der fünf Abgeordneten stimmten gegen ein Verfahren, Fraktionschef Manfred Weber dafür.
Grundlage des Votums ist ein kritischer Bericht, den die Grünen-Abgeordnete Judith Sargentini im Frühjahr im Auftrag des Parlaments erstellt hatte. Unter Berufung auf offizielle Befunde von Institutionen wie Vereinte Nationen, Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) oder Europarat ging dieser mit der Regierung unter dem rechtsnationalen Ministerpräsidenten Viktor Orban hart ins Gericht. Es herrsche eine „systemische Bedrohung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechte in Ungarn“. Der Bericht verwies auf Einschränkungen der Meinungs-, Forschungs- und Versammlungsfreiheit sowie auf eine Schwächung des Verfassungs- und Justizsystems und das Vorgehen der Regierung gegen Nichtregierungsorganisationen. Darüber hinaus werden in ihm Verstöße gegen die Rechte von Minderheiten und Flüchtlingen aufgezählt sowie Korruption und Interessenkonflikte kritisiert.
Insgesamt sei das Risiko eines Verstoßes gegen EU-Grundwerte gegeben, stellte der Bericht fest und plädierte für ein Rechtsstaatsverfahren nach Artikel 7 der EU-Verträge.