Berlin – Mit einem Bündel an Maßnahmen will die Bundesregierung die hohen Wohn- und Mietkosten dämpfen. Man werde „große Kraftanstrengungen unternehmen“, versprach Kanzlerin Angela Merkel (CDU) am Freitag nach einem Wohngipfel von Politik und Wirtschaft. Bauminister Horst Seehofer (CSU) sprach von einem „ganz starken Signal“.
Ziel ist es, bis zu 1,5 Millionen neue Wohnungen zu bauen. Laut Finanzminister Olaf Scholz (SPD) wird die Verfassung geändert, damit der Bund den Ländern und Kommunen bei der Finanzierung des sozialen Wohnungsbaus stärker helfen kann. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben soll zudem dafür sorgen, dass Bauland billiger an Kommunen abgegeben wird.
Sozialer Wohnungsbau: Bis 2021 sollen in Deutschland mehr als 100 000 neue Sozialwohnungen entstehen. Der Bund will die Länder dabei bis 2021 mit mindestens fünf Milliarden Euro unterstützen.
Wohngeld: Geringverdiener können vom Staat Zuschüsse zu Miete oder für eine Eigentumswohnung bekommen. Ab 2020 sollen „Leistungsniveau und Reichweite“ des Wohngelds „gestärkt“ werden. Laut Statistischem Bundesamt erhielten Ende 2017 rund 592 000 einkommensschwache Haushalte die staatliche Leistung, das waren 1,4 Prozent aller Privat-Haushalte.
Wohnungsbauprämie: Die staatliche Wohnungsbauprämie für Bausparer soll attraktiver werden. Dazu sollen die Einkommensgrenzen an die Einkommens- und Preisentwicklung angepasst und der Prämiensatz erhöht werden.
Mietspiegel: Mietspiegel bieten Mietern und Vermietern Orientierung zu den ortsüblichen Preisen. Die Bundesregierung will gesetzliche Mindestanforderungen zur Standardisierung einführen. Außerdem sollen künftig Daten aus den vergangenen sechs Jahren für die Berechnung genutzt werden statt bislang nur vier. Da die Mieten seit Jahren steigen, dürfte eine Verlängerung des Betrachtungszeitraums niedrigere Werte beim Mietspiegel ergeben. Am Mietspiegel orientiert sich auch die Mietpreisbremse. Branchenverbände sind gegen die Neuerung, sie fürchten ein „Einfrieren“ des Mietspiegels.
Baugesetzbuch: Eine Expertenkommission soll bis 2019 untersuchen, wie die Nutzung von Bauland verbessert werden kann. Das Innenministerium will dort über Genehmigungserleichterungen sprechen und darüber, wie Flächen in Städten besser genutzt werden können.
Mietpreisbremse und Mieterschutz: Die Mietpreisbremse untersagt, bei der Wiedervermietung einer Wohnung eine Miete von mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete zu verlangen. In Regionen mit Wohnungsmangel sollen Vermieter nur noch acht Prozent statt elf Prozent der Modernisierungskosten auf Mieter umlegen dürfen, dazu gibt es eine Kappungsgrenze von drei Euro Mieterhöhung pro Quadratmeter.
Steuerbonus: Zusätzlich zur normalen Abschreibung für vier Jahre will der Bund eine Sonderabschreibung von jährlich fünf Prozent gewähren. Der Bonus soll für Bauanträge zwischen dem 31. August 2018 und Ende 2021 gelten. Die Wohnung muss mindestens zehn Jahre vermietet werden. Die Kauf- und Baukosten dürfen 3000 Euro je Quadratmeter nicht überschreiten. So soll vermieden werden, dass Wohnungen im gehobenen Segment gefördert werden.
Baukindergeld: Wer Wohneigentum erwerben will und mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt hat, kann das neue Baukindergeld beantragen. Der Zuschuss in Höhe von 1200 Euro je Kind und pro Jahr wird über zehn Jahre ausgezahlt.
Der Deutsche Mieterbund sprach von einer Veranstaltung mit Symbolcharakter. „In der Sache aber hat der Wohngipfel aus unserer Sicht wenig Neues gebracht“, erklärte Bundesdirektor Lukas Siebenkotten. Bei Branchenverbänden war das Echo gemischt. Die Regierung habe sich wieder einmal auf „Verbote und Eingriffe unter anderem in das Mietrecht konzentriert“, bemängelte Andreas Mattner, Präsident des Zentralen Immobilien Ausschusses.
Von einem „guten Anfang für mehr bezahlbaren Wohnraum in Deutschland“, sprach hingegen der Präsident des Branchenverbands GdW.