Nur unverbesserliche Phantasten konnten ernsthaft hoffen, dass der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof der EZB und ihrem anleihekaufwütigen Präsidenten Mario Draghi in den Arm fallen würde. Wenn es um die Rettung des Euro geht, halten die europäischen Institutionen zusammen – koste es, was es wolle.
Ärgerlich freilich ist, wie harsch und leichtfertig der Generalanwalt die deutschen Bedenken beiseite wischt: „Abwegig“ sei der Vorwurf, die Europäische Zentralbank verführe die EU-Staaten zu einer laxeren Haushaltspolitik, indem sie ihnen Wertpapiere in Billionenhöhe abnimmt und den Schuldzins auf null drückt. Damit verkauft er die Bürger für dumm. Jeder weiß, dass das Gegenteil der Fall ist. Dass die EZB ihr geldpolitisches Mandat überschreitet. Dass sie die Sparer enteignet. Und dass sie das Haushaltsrecht des Bundestags aushebelt. Am Ende ihres Anleiheankaufprogramms wird die EZB Papiere im Wert von 2,6 Billionen Euro am Markt erworben haben. Die Risiken hierfür trägt mittelbar auch der deutsche Steuerzahler, ohne dass der Bundestag als demokratische Kontrollinstanz ein Wörtchen hätte mitreden können.
Natürlich wären diese Risiken im Fall der Fälle gegen die Kosten abzuwägen, die ein Zusammenbruch des Euro-Systems zur Folge hätte. Gerade den will die EZB mit ihren Anleihekäufen ja abwenden. Wollte der EuGH ernsthaft vermitteln, müsste er der EZB und ihrem Allmachtsanspruch Grenzen ziehen. Das aber tut er nicht, wenn er, was nach allen bisherigen Erfahrungen zu befürchten ist, dem Votum des Generalanwalts folgt. Dann ist wieder das Bundesverfassungsgericht am Zug, das die Rechtmäßigkeit des EZB-Anleiheprogramms angezweifelt und dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt hatte. Mal schauen, ob sich auch die Karlsruher Richter für dumm verkaufen lassen.
Georg.Anastasiadis@ovb.net