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Essen – Im Tauziehen um die Rodung des Hambacher Forsts hat der Energiekonzern RWE einen schweren Rückschlag erlitten. Das Unternehmen darf die Bäume an seinem Braunkohletagebau vorerst nicht abholzen. Wie geht es nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts weiter?
Muss RWE die Förderung im T
Dieser Artikel (ID: 892778) ist am 06.10.2018 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 4), Wasserburger Zeitung (Seite 4), Mangfall-Bote (Seite 4), Chiemgau-Zeitung (Seite 4), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 4), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 4), Neumarkter Anzeiger (Seite 4).