Mehr als 70 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges hat sich Norwegen offiziell dafür entschuldigt, wie Frauen behandelt wurden, die sich mit einem deutschen Soldaten eingelassen hatten. Ministerpräsidentin Erna Solberg sagte: „Die norwegischen Behörden haben den Grundprinzipien des Rechtsstaats zuwidergehandelt.“ Schätzungen zufolge hatten während der deutschen Besatzung von 1940 bis 1945 bis zu 50 000 Norwegerinnen ein Liebesverhältnis zu einem deutschen Soldaten. Rund 12 000 Kinder mit deutsch-norwegischen Eltern wurden in dieser Zeit registriert. Nach dem Krieg wurden die Frauen als Tyskerjenter (Deutschenmädchen) beschimpft. Tausende wurden öffentlich misshandelt, kahl geschoren und interniert. Sie verloren ihre norwegische Staatsbürgerschaft und wurden außer Landes geschickt.
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) wird im November zu den Gedenkfeiern zum Ende des Ersten Weltkriegs vor hundert Jahren in Frankreich erwartet. Der Elysée-Palast teilte mit, Merkel werde am 10. November gemeinsam mit Frankreichs Präsident Emmanuel Macron an einer Zeremonie im Wald von Compiègne nordöstlich von Paris teilnehmen, wo Deutschland und die Alliierten 1918 den Waffenstillstand geschlossen hatten. Am 11. November eröffnet Merkel dann in Paris ein „Friedensforum“, zu dem insgesamt 60 Staats- und Regierungschefs erwartet werden.
Die Beschäftigung von Unternehmensberatern im Verteidigungsministerium beschäftigt einem Medienbericht zufolge die Justiz. Die Berliner Staatsanwaltschaft prüfe nach einer Strafanzeige, ob es einen Anfangsverdacht der Scheinselbstständigkeit gebe, berichtete „Spiegel online“. Die Ermittlungen seien durch eine Anzeige gegen die Ministerin Ursula von der Leyen vom 30. September ausgelöst worden.
Im Streit um die geplante Digitalsteuer für Internetkonzerne wie Google und Amazon verliert Paris die Geduld mit Berlin: Der französische Finanzminister Bruno Le Maire rief Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) und die anderen EU-Kollegen auf, das „Palaver“ zu beenden und einen Beschluss zu fassen. Scholz hatte zuletzt Einwände gegen die Steuer erhoben.