Das Datum
8.11.2017: Das Bundesverfassungsgericht verlangt eine Änderung des Personenstandsrechts zugunsten von Intersexuellen. Außer „männlich“ und „weiblich“ muss das Geburtenregister künftig eine dritte Option vorsehen.
8.11.2017: Das Bundesverfassungsgericht verlangt eine Änderung des Personenstandsrechts zugunsten von Intersexuellen. Außer „männlich“ und „weiblich“ muss das Geburtenregister künftig eine dritte Option vorsehen.
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