8.11.2017: Das Bundesverfassungsgericht verlangt eine Änderung des Personenstandsrechts zugunsten von Intersexuellen. Außer „männlich“ und „weiblich“ muss das Geburtenregister künftig eine dritte Option vorsehen.
8.11.2017: Das Bundesverfassungsgericht verlangt eine Änderung des Personenstandsrechts zugunsten von Intersexuellen. Außer „männlich“ und „weiblich“ muss das Geburtenregister künftig eine dritte Option vorsehen.