Tauziehen um Mini-Minister

von Redaktion

Die Freien Wähler halten ihre Klage gegen Söders Beauftragten-Posten noch aufrecht

München – Hermann Imhof hastet durch den Nürnberger Nahverkehr. Seit gut einer Woche ist der bisherige Patienten- und Pflegebeauftragte der Staatsregierung nicht mehr im Amt. Seine politische Karriere hat der langjährige CSU-Landtagsabgeordnete beendet. Als gestern das Handy klingelt, ist er gerade unterwegs, um sich für eine Ausbildung zum Hospizhelfer anzumelden.

Die Staatskanzlei habe ihm lediglich mitgeteilt, dass seine Amtszeit als Patientenbeauftragter mit dem 5. November endet, sagt Imhof. Wer sein Nachfolger als Sonderbeauftragter werde, das wisse er nicht. Bislang ist der Posten vakant.

Was zunächst nach einem amtlich-drögen Vorgang klingt, enthält durchaus Sprengstoff. Denn zwar arbeiten die Geschäftsstellen weiter, doch auch für die Posten der anderen sieben Sonderbeauftragten der Staatsregierung sind bislang keine Nachfolger bekannt. Der Grund dafür dürfte in der Söder-Aiwanger-Koalition liegen, wo die Beauftragten hoch umstritten sind.

Derzeit läuft nämlich eine Klage der Freien Wähler gegen die CSU-Staatsregierung. Der Vorwurf, drastisch formuliert: Söder erfinde Beauftragten-Pöstchen, um Parteifreunde ruhigzustellen, die nicht ins Kabinett kamen. Die Verfassung schreibt eine Höchstgrenze von 17 Ministern und Staatssekretären vor. Die Beauftragten, für die es kein Gesetz gibt, umgehen dieses Limit.

Tatsächlich stieg die Anzahl der – offiziell ehrenamtlichen – Sonderbeauftragten zuletzt deutlich an. Als Imhof Anfang 2014 vom damaligen Ministerpräsidenten Horst Seehofer berufen wurde, gab es insgesamt drei Beauftragte. Sein Nachfolger Markus Söder hat die Zahl auf acht erhöht. Unter anderem schuf er die Posten für Bürgeranliegen (bisher Klaus Holetschek) und Ehrenamt (bisher Gudrun Brendel-Fischer). Versüßt werden sie mit 3000 Euro Extragehalt pro Monat und Dienstwagen mit Fahrer.

Dagegen klagten die Freien Wähler vor der Wahl. Doch jetzt sitzen sie selbst mit in der Regierung. Dass man sich da verklagt, ist undenkbar. Zumal der Fortbestand eines ebenfalls von Söder eingeführten Sonderbeauftragten für Antisemitismus (bisher Ludwig Spaenle) sogar im Koalitionsvertrag verankert ist. Doch dass die Freien Wähler einknicken und die Beauftragten plötzlich doch gut finden, wäre ebenso kurios. Im Koalitionsvertrag haben sich die Partner deshalb auf eine Formel geeinigt: Es soll ein neues Gesetz geschaffen werden, das Zahl und vielleicht Extragehalt der Mini-Minister reduziert.

„Relativ zeitnah“ habe das zu geschehen, sagt Michael Piazolo, der Professor, der für die Freien Wähler die Klage einreichte (und jetzt als Kultusminister selbst Teil der Staatsregierung ist). Wenn das Gesetz „in unserem Sinne ist, werden wir darüber nachdenken, die Klage zurückzuziehen“. Einen Rahmen von drei bis acht Beauftragten nennt er, „wir werden auch über die Bezahlung reden – Ehrenamtliche bekommen nicht so viel“. Das alles müsse „im Rahmen sein, keine Belohnung für Wohlverhalten“. Piazolo verneint das Gerücht, die Freien Wähler hätten sich von der CSU damit kaufen lassen, selbst zwei, drei Beauftragte nennen zu dürfen. „Es gibt keine geheimen Nebenabsprachen.“

Hinter den Kulissen arbeiten dem Vernehmen nach vor allem CSU-Abgeordnete schon wieder daran, sich für die Posten als Mini-Minister ins Spiel zu bringen. CHRISTIAN DEUTSCHLÄNDER, SEBASTIAN HORSCH

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