Abschiebungen nach Syrien

Das Recht, nicht gefoltert zu werden

von Redaktion

MARCUS MÄCKLER

Bitte markieren Sie sich den vergangenen Freitag rot im Kalender: Es war der Tag, an dem Pro Asyl den Bundesinnenminister lobte. Die Menschenrechtsorganisation begrüßte, dass Horst Seehofer Abschiebungen – auch von Straftätern – nach Syrien vorerst ausschließt. Dem ist zuzustimmen, auch wenn Seehofer sich ja bloß an den Lagebericht des Auswärtigen Amtes hielt.

Es stimmt: Große Teile Syriens sind wieder unter Kontrolle der Assad-Regierung. Über die Sicherheitslage im Land sagt das aber nichts. Täglich gibt es Gefechte, die Situation in der Rebellenregion Idlib ist längst nicht geklärt und wo Machthaber Baschar al-Assad wieder die Kontrolle hat, schwärmt sein berüchtigter Geheimdienst aus. Man kann darüber streiten, ob Straftäter (damit sind nicht immer Gewaltverbrecher gemeint) Hilfe in Deutschland erwarten dürfen. Sie dürfen aber erwarten, nicht gefoltert oder in den Tod geschickt zu werden.

Sobald die Situation im Bürgerkriegsland stabil ist, muss die Frage der Abschiebung von Straftätern natürlich wieder auf den Tisch. Um das einzuschätzen, braucht es regelmäßig nüchterne Lageberichte. Übrigens: Das Auswärtige Amt ist dafür deutlich besser geeignet als jenes Grüppchen pseudo-aufklärerischer AfD-Politiker, das Anfang des Jahres auf Regime-Visite ging.

Marcus.Maeckler@ovb.net

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