Urteil zum Software-Update
Halter müssen die ganze Last tragen
Formal lässt sich am gestrigen Urteil des Verwaltungsgerichts München nicht viel aussetzen: Autos aus dem VW-Konzern mit Betrugssoftware in der Abgasreinigung sind nicht zulassungsfähig, Wer das Softwareupdate verweigert, das diesen Zustand mit amtlichen Segen beseitigt, dem droht die z