Berlin – Der Arbeitslosenbeitrag wird zum 1. Januar 2019 von 3 auf 2,5 Prozent des Bruttoeinkommens gesenkt. Das beschloss der Bundestag mit den Stimmen von Union, SPD, FDP und Grünen mit dem neuen Qualifizierungschancengesetz der Bundesregierung. Die AfD und die Linke enthielten sich. Der Beitrag verringert sich somit bei einem Bruttolohn von 2000 Euro 2019 um zehn Euro, wobei Arbeitnehmer und -geber jeweils um die Hälfte entlastet werden. Geplant ist eine dauerhafte Senkung auf 2,6 Prozent und eine bis Ende 2022 befristete Senkung um weitere 0,1 Punkte. Arbeitslose sollen durch das Gesetz auch leichter Arbeitslosengeld I beziehen können. Sie sollen künftig dafür innerhalb von 30 Monaten mindestens zwölf Monate Beiträge gezahlt haben müssen. Heute sind es mindestens zwölf Monate in 24 Monaten.