Länder-Front gegen Grundgesetzänderung

von Redaktion

Schul-Digitalisierung steht auf der Kippe – Überarbeitung im Vermittlungsausschuss

Berlin – Die Schüler in Deutschland müssen vorerst weiter auf den Startschuss für einen flächendeckenden Unterricht mit Tablets, Computern und digitalen Medien warten. Die 16 Bundesländer lehnten die dafür von Bundesregierung und Bundestag vorgesehenen Grundgesetzänderungen geschlossen ab. Sie wollen zu dem Streit am 14. Dezember den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anrufen. Zugleich setzen sich die Regierungschefs der Länder „für eine schnelle Umsetzung des Digitalpakts Schule“ ein, wie es im Beschlussprotokoll einer Ministerpräsidentenkonferenz heißt.

Die vorgeschlagenen Änderungen des Grundgesetzes seien dafür nicht der richtige Weg, heißt es in dem Beschluss weiter. Das Ziel des angestrebten Vermittlungsverfahrens sei eine „grundlegende Überarbeitung“ der geplanten Grundgesetzänderungen.

Im Bundestag waren alle Fraktionen bis auf die AfD für die Verfassungsänderungen gewesen. Diese sollen ermöglichen, dass der Bund den Ländern generell Mittel überweisen darf in Bereichen wie Bildung, Wohnungsbau oder kommunaler Nahverkehr. Hier ist er nicht zuständig. Dienen sollten die Änderungen auch der Umsetzung des Digitalpakts Schule: Der Pakt sieht fünf Milliarden Euro vom Bund für die Länder in den kommenden fünf Jahren vor, um die Schulen etwa mit WLAN, Tablets und entsprechenden Lerninhalten auszustatten.

Der Widerstand macht sich vor allem an dem vom Bundestag beschlossenen Vorhaben fest, dass ab 2020 Programme des Bundes für die Länder zur Hälfte durch diese mitfinanziert werden sollen. „Das wäre ein Rückschritt“, sagte Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD). Sein Argument: Dann könnten ärmere Länder, die ihren Anteil nicht aufbringen können, das Bundesgeld gar nicht beanspruchen. Für die Schuldigitalisierung würde diese 50/50-Klausel zwar nicht gelten, weil die Beschlüsse dafür vor 2020 fallen sollen. Aber in anderen Bereichen wäre sie aus Ländersicht schädlich. Tschentscher meinte, dies könne zum Beispiel Natur- und Katastrophenschutz betreffen, „wo kurzfristig gehandelt werden muss“.

Die Haushälter von Union und SPD im Bundestag hatten diesen Passus eingearbeitet, um zu verhindern, dass die Länder sich bei der Finanzierung bestimmter Projekte einen „schlanken Fuß“ machen können – und vor allem der Bund zahlt. Außerdem wollten sie sicherstellen, dass die Länder das Geld auch für die geplanten Zwecke ausgeben. Saarlands Regierungschef Tobias Hans (CDU), Sprecher der unionsgeführten Länder, sagte, es gehe um die „Zukunft des Föderalismus“.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) gab sich trotz des Streits optimistisch: „Am Ende wird es die Grundgesetz-Änderung geben. Und das Geld wird kommen. Das wird sich nicht lange hinziehen.“ In Regierungskreisen hieß es dagegen, der Digitalpakt und andere Projekte könnten sich um einige Monate verschieben und erst bis Ostern kommen.

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