Der Fußballstar Franck Ribery kann essen, was auf der Speisekarte eines Restaurants steht und er sich zu leisten imstande ist. Er darf sich auch einladen lassen, wenn er damit nicht gegen Compliance-Regeln seines Arbeitgebers verstößt. Er hat auch das Recht, seinen Teller abzufotografi
Dieser Artikel (ID: 954015) ist am 07.01.2019 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 2), Wasserburger Zeitung (Seite 2), Mangfall-Bote (Seite 2), Chiemgau-Zeitung (Seite 2), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 2), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 2), Neumarkter Anzeiger (Seite 2).