Berlin – Der Bundestag hat mit großer Mehrheit einem Gesetzentwurf zur Einstufung von Georgien, Algerien, Tunesien und Marokko als sichere Herkunftsstaaten zugestimmt. Einzig Vertreter der Fraktionen der Grünen und der Linkspartei sprachen sich am Freitag im Plenum gegen den Entwurf der Bundesregierung aus. Trotzdem droht eine Blockade im Bundesrat.
Der SPD-Abgeordnete Helge Lindh sagte, die Regelung sei wichtig, um bei Menschen aus diesen Ländern keine falschen Hoffnungen auf eine Zukunft in Deutschland zu wecken. Sie sei zudem „Ausdruck eines gesunden Pragmatismus“. Für den Entwurf stimmten 509 Abgeordnete. Mit „Nein“ votierten 138: Alle anwesenden Parlamentarier von Linken und Grünen, die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Bärbel Kofler, sowie elf weitere Sozialdemokraten. Vier SPD-Abgeordnete enthielten sich.
Sichere Herkunftsländer sind Staaten, bei denen die Vermutung besteht, dass es dort im Regelfall weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung gibt. Bislang fallen nur die EU-Staaten, Ghana, Senegal, Serbien, das Kosovo, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Montenegro und Albanien in diese Kategorie.
Neue Migranten aus Marokko, Tunesien und Algerien, die ohne Visum kamen, sind in den vergangenen Jahren laut Polizei-Statistik deutlich häufiger straffällig geworden als etwa Zuwanderer aus Konfliktregionen wie Syrien oder Afghanistan. Die flüchtlingspolitische Sprecherin der Grünen, Luise Amtsberg, sagte dennoch, der Entwurf sei überflüssig, da die Zahl der Asylanträge von Menschen aus diesen Ländern ohnehin stark zurückgegangen sei. Gleichzeitig habe die Zahl der Abschiebungen nach Georgien und in die Maghrebstaaten deutlich zugenommen.
Die Bundesregierung will mit dieser Änderung des Asylrechts erreichen, dass über Anträge von Menschen aus diesen Staaten schneller entschieden werden kann. Auch die Abschiebung soll dadurch beschleunigt werden.
Die Große Koalition war 2017 mit einem ähnlichen Entwurf zu den Maghrebstaaten im Bundesrat am Widerstand mehrerer Länder gescheitert, in denen Grüne oder die Linkspartei mitregieren. Damit es diesmal funktioniert, hatte der Innenausschuss des Bundestages den ursprünglichen Entwurf noch mal überarbeitet. Ausländer, bei denen das Risiko besteht, dass sie ihre Rechte im Asylverfahren nicht wahrnehmen, weil sie sich etwa scheuen, ihre Fluchtgründe vorzutragen, sollen Zugang zu einer Rechtsberatung erhalten. Das können Folteropfer, Opfer von Menschenhandel, unbegleitete Minderjährige oder Homosexuelle sein, die in den Maghrebstaaten diskriminiert werden. Die Grünen halten das aber für zu wenig.
Der CDU-Abgeordnete Alexander Throm sagte, die Grünen hätten „keinen moralischen Alleinstellungsanspruch“. Durch ihre Blockadehaltung riskierten sie die Akzeptanz der Bevölkerung für das relativ liberale deutsche Asylrecht. CSU-Generalsekretär Markus Blume sagte: „Diese grüne Blockadehaltung spaltet das Land.“ mm/dpa