Berlin – Im Ringen um die vom Bundesverfassungsgericht verlangte Reform der Grundsteuer haben sich Bund und Länder auf Grundzüge eines Kompromisses geeinigt. Man strebe ein Modell an, bei dem die Grundstückswerte, das Alter von Gebäuden und die durchschnittlichen Mietkosten herangezogen werden, sagte Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) nach einem Spitzentreffen mit den Finanzministern der Bundesländer. Sein bayerischer Kollege Albert Füracker (CSU) sagte hingegen, man sei noch weit von einer Lösung entfernt.
„Ausgangspunkt für die Bewertung von Grund- und Boden sind die Bodenrichtwerte“, heißt es in einem Eckpunktepapier. „Die Reform wird aufkommensneutral gestaltet“ – das bedeutet, dass wie bisher im Jahr 14 Milliarden Euro an die Kommunen fließen sollen.
Regionale Mehrbelastungen sollen vermieden werden. Damit soll es vor allem ein am Wert von Grundstücken und Gebäuden orientiertes Modell geben – und nicht das von Bayern gewünschte Modell, bei dem die Steuerhöhe sich pauschal an der Fläche orientiert. „Das Baujahr ist für die Ermittlung des Grundstückswerts ein notwendiger Bewertungsparameter“, heißt es im Papier, hinzu kommen der regionale Bodenwert und die in der Region geltenden Durchschnittsmieten.
Der Bund der Steuerzahler (BdSt) hat die Einigung scharf kritisiert. Das Eckpunktepapier sei „weder ein guter Kompromiss noch ein Fortschritt.“