Bayern-Doppelstrategie für den Brexit

von Redaktion

Übergangsgesetz beschlossen – Verwaltungen „sensibilisiert“

München – Bayern rüstet sich in doppelter Weise für den Brexit-Ernstfall: Wie Staatskanzlei-Chef Florian Herrmann gestern bekannt gab, beschloss das Kabinett den Entwurf eines Bayrischen Brexit-Übergangsgesetzes (BayBrexitÜG), das im Falle eines geordneten EU-Austritts Großbritanniens mit Abkommen dafür sorgt, dass das Vereinigte Königreich im Landesrecht während der Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2020 weiterhin als Mitglied der Europäischen Union und der Atomgemeinschaft behandelt wird. In diesem Zeitraum bliebe dann alles beim Alten, so Herrmann. Mit einer Ausnahme: Britische Bürger verlieren das passive und aktive Wahlrecht.

Wesentlich gravierender wären aus Sicht der Staatsregierung die Auswirkungen eines ungeregelten, harten Brexits. Dabei gebe es weniger gesetzlichen Handlungszwang als zusätzliche Anforderungen an Verwaltungen und Behörden im Freistaat. Diese würden für den kommenden Mehraufwand an Umsetzungshilfen für Bürger in Alltagssituationen sensibilisiert. Vor allem auf die Wirtschaft kämen große Herausforderungen zu, auf kleine und mittlere Betriebe ebenso wie auf Großkonzerne. Herrmann nennt ein Beispiel: Allein bei BMW überquerten jeden Tag rund 100 Lastwagen den Kanal – in beide Richtungen. Die Zollabfertigung müsste nach dem EU-Austritt Großbritanniens ohne Vertrag dann nach Regeln der Welthandelsorganisation WTO durchgeführt werden – was erheblichen Bürokratie-, Zeit- und Kostenaufwand bedeutet. Für Unternehmen stellt Bayern eine Mail-Hotline bereit: brexit-info@ stmwi.bayern.de.

Weniger Sorgen müsse man sich dagegen um die Medikamentenversorgung in Bayern machen. Hier rechnet Herrmann mit keinen Engpässen. ALEXANDER WEBER

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