Berlin – Mit den Grundrenten-Plänen von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) müssen sich jetzt die Spitzen der Großen Koalition auseinandersetzen. Die CDU-Vorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer kündigte an, das Thema beim Koalitionsausschuss am 13. Februar auf die Tagesordnung zu setzen. „Wir erwarten, dass dann das Bundesarbeitsministerium sagt, wie teuer die Grundrente sein soll, und dass das Bundesfinanzministerium uns erklärt, wie dieses Konzept finanziert werden soll“, sagte sie in einer Videobotschaft. Heils Konzept gehe weit über die Beschlüsse des Koalitionsvertrags hinaus.
Die Pläne des Arbeitsministers sehen vor, dass Millionen Geringverdiener nach einem langen Arbeitsleben automatisch höhere Renten bekommen. Kleine Renten sollen um bis zu 447 Euro im Monat aufgestockt werden. Die Union kritisiert vor allem, dass der tatsächliche Bedarf nicht geprüft werden soll. So könnten viele Rentner profitieren, die nicht auf Unterstützung angewiesen sind.
Auch der FDP-Vorsitzende Christian Lindner warnt vor Beliebigkeit: „Unsere Rente muss auf objektiven Kriterien basieren, also: Dauer der Einzahlung, Höhe der Beiträge ergibt eine Rentenhöhe“, erklärte er im ARD-„Morgenmagazin“. SPD-Fraktionsvize Achim Post warf den Unionsparteien eine falsche Prioritätensetzung vor: „CDU und CSU stellen die Pläne für eine gerechte Grundrente infrage, weil dafür angeblich das Geld nicht ausreiche. Gleichzeitig fordern CDU und CSU aber milliardenschwere Steuersenkungen für Spitzenverdiener und Unternehmen.“
Klar ist: Mit einer Bedürftigkeitsprüfung dürfte die Grundrente deutlich preiswerter werden. Wie die „Bild“ schreibt, hätten nach dem Heil-Konzept bis zu vier Millionen Menschen Anspruch auf die Grundrente, die Kosten würden rund fünf Milliarden Euro im Jahr betragen. Eine Bedürftigkeitsprüfung könne die Zahl der Bezieher auf rund 130 000 Menschen reduzieren. Die jährlichen Kosten lägen dann nur bei rund 200 Millionen Euro. Diese Zahlen ließen sich bei der Deutschen Rentenversicherung am Dienstag allerdings nicht verifizieren.
Doch was muss man eigentlich bei einer Bedarfsprüfung alles offenlegen? Auch bei einem Antrag für Hartz IV wird in Jobcentern eine Bedarfsprüfung durchgeführt. Ungefähr zwölf Seiten muss ein Antragsteller dafür ausfüllen. Abgefragt werden unter anderem das Vermögen und das Einkommen. Man muss etwa Kontoauszüge, Gehaltsabrechnungen und Versicherungspolicen vorlegen, wie ein Sprecher der Bundesagentur für Arbeit am Dienstag erläuterte. In der Regel darf ein Antragsteller mindestens 3000 Euro auf dem Konto haben. Die tatsächliche Höhe hängt vom Alter ab. Außerdem kommen 750 Euro für Sofortbeschaffungen wie eine Waschmaschine dazu. Das wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet. Auch Wertgegenstände wie Grundstücke, Eigentumswohnungen oder Autos müssen laut BA bei der Bedarfsprüfung offengelegt werden. Auch der Mietvertrag samt Mietkosten und Wohnungsgröße muss vorgelegt werden. Wie viel Geld man für Essen, Trinken und Kleidung pro Monat ausgibt, muss man nicht angeben.