„Kommission hielt EU-Recht nicht ein“

von Redaktion

Affäre um Blitzbeförderung Selmayrs endet mit Rüge

Brüssel – Ein Jahr nach der umstrittenen Blitzbeförderung des Deutschen Martin Selmayr zum obersten EU-Beamten hat die europäische Bürgerbeauftragte ihre Untersuchung mit einer Rüge abgeschlossen. Die Ernennung „hielt EU-Recht nicht ein, weder dem Buchstaben noch dem Geiste nach, und befolgte nicht die eigenen Regeln der Kommission“, bekräftigte Ombudsfrau Emily O’Reilly gestern in Brüssel. Ihre Empfehlungen habe die Kommission ignoriert. Das sei „sehr bedauerlich“, meinte die Bürgerbeauftragte.

Der für Personal zuständige EU-Kommissar Günther Oettinger entgegnete, man nehme O’Reillys Erklärung zur Kenntnis, vertrete aber immer noch eine andere Auffassung. Bei Selmayrs Berufung seien alle einschlägigen Regeln eingehalten worden.

Selmayr, damals Kabinettschef von EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker, war im Februar 2018 zum Generalsekretär der Brüsseler Behörde aufgestiegen. Die Stelle wurde nicht ausgeschrieben, obwohl Juncker schon Monate vorher wusste, dass der Amtsinhaber in den Ruhestand gehen würde. Selmayr hatte sich auf den Posten eines Vize-Generalsekretärs beworben. Nach seiner Ernennung gab Juncker überraschend die Pensionierung des Generalsekretärs bekannt, und Selmayr rückte binnen weniger Minuten auf den Chefposten.

Das Vorgehen löste sofort heftige Kritik aus. Letztlich stand der Verdacht im Raum, Juncker habe seinem Vertrauten den Spitzenposten zugeschanzt. Das Europaparlament kam zu dem Schluss, die Art Berufung „könnte als putschartige Aktion“ gesehen werden.

Die Bürgerbeauftragte forderte die Änderung des Berufungsverfahrens.

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