Dresden – Die wegen des Verdachts auf Meineid angeklagte frühere AfD-Chefin Frauke Petry will in der Verhandlung vor dem Dresdner Landgericht vorerst nicht das Wort ergreifen. Das erklärte ihr Anwalt Carsten Brunzel gestern zum Prozessauftakt. Er verlas eine Erklärung und vertrat die Meinung, dass der Wahlprüfungsausschuss des sächsischen Landtages Petry überhaupt nicht hätte vereidigen dürfen. Der 43-Jährigen wird vorgeworfen, im November 2015 vor dem Wahlprüfungsausschuss falsch ausgesagt und ihre Angaben beeidet zu haben. Im Kern ging es um ein Darlehen der AfD-Landtagskandidaten zur Finanzierung des Wahlkampfes. Petry hatte ausgesagt, dass die Bewerber nach Einzug in den Landtag selbst hätten entscheiden können, ob sie das Darlehen in eine Spende an die AfD umwandeln. In den Darlehensverträgen stand aber, dass der Kandidat in diesem Fall auf die Rückzahlung verzichtet. Petry hatte einen Irrtum eingeräumt, aber versichert, nicht absichtlich falsch ausgesagt zu haben. Bei einer Verurteilung droht ihr die Aberkennung ihrer Mandate, weil sie das passive Wahlrecht verlieren könnte.