26.2.2014 – Das Bundesverfassungsgericht erklärt die Drei-Prozent- Sperrklausel bei Europawahlen für verfassungswidrig. Sie verstoße gegen die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit der Parteien.
26.2.2014 – Das Bundesverfassungsgericht erklärt die Drei-Prozent- Sperrklausel bei Europawahlen für verfassungswidrig. Sie verstoße gegen die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit der Parteien.