AfD darf nicht „Prüffall“ heißen

„Unverhältnismäßig“: Kölner Gericht bremst Verfassungsschutz

Köln – Der Verfassungsschutz darf die AfD einer Gerichtsentscheidung zufolge nicht mehr öffentlich als „Prüffall“ bezeichnen. Das Verwaltungsgericht Köln gab am Dienstag einem entsprechenden Eilantrag der AfD statt. Es führte in seinem Beschluss unter anderem aus, die Bezeichnung könne potenzielle W

Samstag, 13. September 2025

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