AfD darf nicht „Prüffall“ heißen

von Redaktion

„Unverhältnismäßig“: Kölner Gericht bremst Verfassungsschutz

Köln – Der Verfassungsschutz darf die AfD einer Gerichtsentscheidung zufolge nicht mehr öffentlich als „Prüffall“ bezeichnen. Das Verwaltungsgericht Köln gab am Dienstag einem entsprechenden Eilantrag der AfD statt. Es führte in seinem Beschluss unter anderem aus, die Bezeichnung könne potenzielle Wähler abschrecken.

Der Bezeichnung „Prüffall“ komme in der Öffentlichkeit eine negative Wirkung zu, teilte das Gericht mit. Dieser Eingriff in die Rechte der AfD sei „rechtswidrig und auch unverhältnismäßig“. Da das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die Abgabe einer Unterlassungserklärung abgelehnt habe und sein Vorgehen für rechtmäßig halte, bestehe auch eine Wiederholungsgefahr. Maßgeblich für die Entscheidung sei, dass das Bundesverfassungsschutzgesetz für eine solche Entscheidung keine Rechtsgrundlage enthalte. Das Gericht stellte in seinem Beschluss aber auch fest, es habe seine Entscheidung „unabhängig von der inhaltlichen Richtigkeit“ der Einschätzung durch das BfV getroffen. Es führte aus: „Ob die Antragstellerin durch das Bundesamt zu Recht als ,Prüffall’ eingestuft wurde, ist hier nicht Gegenstand des Verfahrens.“

Die AfD feierte die Entscheidung dennoch als Sieg auf ganzer Linie. Die Vorsitzende der Bundestagsfraktion, Alice Weidel, forderte, BfV-Präsident Thomas Haldenwang solle „seinen Schlapphut nehmen und abdanken“. Parteichef Jörg Meuthen erklärte: „Die Entscheidung belegt eindrucksvoll, dass das Vorgehen des Bundesamtes für Verfassungsschutz und insbesondere seines Präsidenten Haldenwang nicht im Einklang mit den Prinzipien des Rechtsstaates steht.“

Das BfV kann gegen den Beschluss vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster Berufung einlegen.  ada

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