Jetzt entdeckt auch Horst Seehofer den Charme der schönen Worte. Ein „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ für abgelehnte Asylbewerber will der CSU-Innenminister auf den Weg bringen. Das klingt fast so gut wie das „Gute-Kita-Gesetz“ der SPD. Auf den Beifall des Koalitionspartners wartet Seehofer gleichwohl vergeblich; die Genossen haben sein Papier bereits in der Luft zerrissen.
Der SPD dürfte es noch einige Mühe bereiten, das ihren Wählern zu erklären. Denn mindestens so sehr wie auf die „Respekt-Rente“ warten viele von ihnen darauf, dass die Politik endlich Ordnung ins Migrationschaos bringt. Die Zahlen sind ernüchternd: 2018 scheiterten erstmals mehr Abschiebungen, als erfolgreich durchgeführt werden konnten. Mal täuschten die Betroffenen Gesundheitsprobleme vor, mal drohten sie mit Randale im Flieger, mal waren sie schlicht nicht auffindbar. Über 30 000 Mal musste die Rückführung 2018 abgebrochen werden. Zum großen Frust der Polizei, die den Politikern vorwirft, ihren Zwist auf dem Rücken überlasteter Polizeibeamter auszutragen.
Seehofer will unter anderem, dass Tippgeber, die Abzuschiebende warnen und ihnen beim Untertauchen helfen, künftig bestraft werden können. Das ist kein unbilliges Ansinnen, wenn man bedenkt, in welchem Umfang der Rechtsstaat bei der Verhinderung von Abschiebungen vorgeführt wird, leider auch von Asyl-Helfern, kirchlich organisierten Gruppen und Anwälten. Sie mögen im Einzelfall ehrenwerte Motive haben, weshalb nicht mal mehr die CSU ihren Kampfbegriff „Anti-Abschiebe-Industrie“ verwenden will. Aber im Ergebnis ertrotzen sie ein „Bleiberecht für alle“, das selbst das großzügige deutsche Asylrecht nicht vorsieht. So aber wird die Akzeptanz des Grundrechts auf Asyl in der Bevölkerung von innen ausgehöhlt.
Georg.Anastasiadis@ovb.net