Was Trump nach den Aussagen Cohens droht

von Redaktion

Jede Menge explosive Behauptungen des Ex-Vertrauten – doch ihre juristische Relevanz ist zweifelhaft

Washington – Für ein Millionenpublikum wirkten die vom früheren Trump-Vertrauten Michael Cohen auf dem Kapitol vorgetragenen Beschuldigungen hoch explosiv. Einige der bei der Anhörung vertretenen Demokraten dankten Cohen sogar nach dessen spektakulärem Auftritt. Doch welche juristischen Gefahren drohen Trump? Ein Überblick.

Weitere Ermittlungen: Dies war einer der wohl wichtigsten Hinweise von Trumps ehemaligem „Fixer“. Offenbar laufen – unter Mithilfe Cohens – parallel zu der vor dem Abschluss stehenden Russland-Untersuchung von Robert Mueller noch Ermittlungen der Staatsanwaltschaft New York mit Blick auf die Geschäfte Trumps. Je nach Ausgang dieser Verfahren könnte dem Präsidenten nach seinem Ausscheiden aus dem Amt ein Strafverfahren drohen. Nach einer seit Jahrzehnten gültigen Bewertung der US-Justiz können amtierende Präsidenten nicht angeklagt werden.

Wikileaks und gehackte Demokraten-E-Mails: Cohen sagte aus, Trump habe von seinem langjährigen Freund Roger Stone erfahren, dass Wikileaks vor der Wahl 2016 E-Mails der Clinton-Kampagne veröffentlichen würde, die Hillarys Reputation erheblich schädigen dürften. Trump habe die Veröffentlichung begrüßt. Strafrechtlich gesehen wäre der Präsident nach Expertenansicht allerdings nur in Gefahr, wenn ihm nachgewiesen werden kann, dass er die Hack-Attacken durch Russland vor ihrer Ausführung in Auftrag gab oder billigte und nicht dem FBI meldete. Dies könnte dann den Tatbestand einer Verschwörung erfüllen.

Schweigegeld: Cohen hatte sich vor einem New Yorker Gericht zwar schuldig bekannt, Zahlungen für Ex-Geliebte im Auftrag Trumps geleistet zu haben. Rechtsexperten verweisen aber darauf, dass die Anklage von vornherein zweifelhaft gewesen sei und nie verhandelt wurde. Denn schließlich hat Trump argumentiert, er habe mit den Zahlungen an zwei Frauen, die angeblich Unwahres behaupteten, vor allem seine Familie schützen und nicht die Wahlen beeinflussen wollen. Vor Gericht müsste schlüssig das Gegenteil bewiesen werden, um eine Verletzung der Parteispendengesetze zu belegen.

Das Moskauer Trump-Tower-Projekt: Cohen behauptete, Trump habe ihm gegenüber „durch Augenkontakt“, aber nicht verbal klargemacht, dass Cohen den Kongress über das bis Juni 2016 anhaltende Interesse Trumps an dem niemals verwirklichten Bauprojekt belügen solle. „In seiner Art und Weise“ habe Trump ihm verdeutlicht, dass hier nicht die Wahrheit gesagt werden solle. Weitere Zeugen für die Behauptung Cohens gibt es nicht. Trump betont, er habe Interesse an dem Projekt gehabt. Hinweise auf eine möglicherweise strafbare Kooperation Trumps mit Moskau zulasten Clintons lassen sich bisher nicht ableiten.

Das Treffen im Trump Tower: Cohen führte an, dass Trump – anders als von diesem behauptet – doch vorab vom Zweck eines Treffens im Juni 2016 informiert war, bei dem sich Trumps Sohn Don jr., weitere Mitarbeiter und eine russische Anwältin im New Yorker Trump Tower an einen Tisch setzten. Die Trumps hätten sich von dem Termin Negatives über Clinton erhofft. Doch die Anwältin konnte nicht liefern. Hätte sie Informationen gehabt, so wäre dies eine illegale Zuwendung eines Ausländers an die Wahlkampagne Trumps gewesen. F. DIEDERICHS

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