600 Opfer, 3 Verurteilungen

von Redaktion

Kölner Silvesternacht: Juristische Aufarbeitung fällt ernüchternd aus

Köln – Die strafrechtliche Aufarbeitung der Kölner Silvesternacht 2015 hat ein ernüchterndes Ergebnis gebracht. Zwar zeigten mehr als 600 Frauen Sexualdelikte an, doch nur drei Sexualstraftäter konnte die Justiz überführen, wie der „Spiegel“ unter Berufung auf eine Aufstellung des Kölner Amtsgerichts berichtet. Zwei dieser Sexualtäter erhielten demnach Bewährungsstrafen.

„Insgesamt fällt das Ergebnis ernüchternd aus“, sagte Gerichtssprecher Wolfgang Schorn. „Die tumultartige Situation der Silvesternacht hat zu einer schwierigen Beweislage geführt.“ Es sei kaum möglich gewesen, Tätern konkrete Handlungen zuzuordnen.

Nach den massenhaften Übergriffen auf Frauen und Diebstählen im Umfeld des Kölner Hauptbahnhofs hatte die Staatsanwaltschaft dem Bericht zufolge gegen 290 Verdächtige ermittelt; nur 52 von ihnen wurden in 43 Verfahren angeklagt. Bei den Angeklagten handelte es sich laut Amtsgericht vor allem um Algerier, Marokkaner und Iraker.

Von den 43 Verfahren wurden sechs bis auf Weiteres eingestellt, weil sich der Aufenthaltsort der mutmaßlichen Täter nicht feststellen ließ. 37 Verfahren gingen zu Ende – fünf wurden teilweise gegen Auflagen eingestellt, 32 endeten mit Verurteilungen.

Meist ging es um Raub, Diebstahl und Hehlerei. Die höchste Strafe bekam ein 30-jähriger Algerier, der wegen räuberischen Diebstahls zu 23 Monaten Gefängnis verurteilt wurde.  afp

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