Das soll das neue Gesetz noch ändern

von Redaktion

Für Kassenpatienten soll es leichter werden, schneller an Arzttermine zu kommen. Darauf zielt das Terminservice- und Versorgungsgesetz, das der Bundestag gestern gegen die Stimmen der Opposition beschlossen hat. Das Gesetz sieht vor, dass Praxisärzte künftig mindestens 25 statt 20 Stunden in der Woche für gesetzlich Versicherte anbieten müssen. Bei Augenärzten, Frauenärzten und Hals-Nasen-Ohren-Ärzten muss es mindestens fünf Stunden als offene Sprechstunde ohne feste Termine geben. Die telefonische Vermittlung über Terminservicestellen soll stark ausgebaut werden. Das Gesetz sieht auch Ausweitungen der Versorgung vor. Festzuschüsse der Kassen für Zahnersatz sollen zum 1. Oktober 2020 von bisher 50 auf 60 Prozent steigen. Junge Erwachsene sollen es bezahlt bekommen, wenn sie Ei- und Samenzellen konservieren lassen, um nach einer Krebsbehandlung Kinder bekommen zu können. In der Pflege sollen ab 1. Mai 2019 reine Betreuungsdienste zugelassen werden, die etwa beim Putzen oder Einkaufen helfen.

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