Münster – Die Bundesregierung ist an einer juristischen Niederlage vorbeigeschrammt, hat aber eine Watschn kassiert: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat die Bundesregierung dazu verurteilt, künftig aktiv nachzuforschen, ob Drohneneinsätze der USA im Jemen unter Nutzung des amerikanischen Militärstützpunkts im pfälzischen Ramstein gegen Völkerrecht verstoßen. Geklagt hatten drei Jemeniten gegen die Bundesrepublik Deutschland, stellvertretend gegen das Verteidigungsministerium. Die Männer hatten nach eigenen Angaben Angehörige in ihrer Heimat verloren und erklärt, sie fürchteten angesichts der anhaltenden Drohnenangriffe um ihr eigenes Leben.
Der Teilerfolg der Jemeniten lässt aufhorchen. Zwar scheiterten sie mit ihrer Forderung, die Bundesregierung solle den USA die Nutzung von Ramstein für US-Drohneneinsätze untersagen. Aber das OVG rügte die Bundesregierung deutlich für ihre bisherige Haltung. Es sei zu wenig, sich wiederholt darauf zurückzuziehen, man vertraue der amerikanischen Zusicherung, dass die Aktivitäten in Ramstein im Einklang mit geltendem Recht liefen.
Der Vorsitzende Richter Wolf Sarnighausen sagte, Deutschland nehme selbst nicht an militärischen Drohnenaktivitäten teil und habe diese auch nicht gestattet. Die bisherige Annahme der Bundesregierung, für US-Rechtsverstöße gebe es keine Hinweise, beruhe aber auf einer „unzureichenden Tatsachenermittlung“. Das sei rechtlich nicht tragfähig. Die Botschaft ist deutlich – die Bundesregierung muss jetzt in die Gänge kommen, aktiv nachforschen.
Die Angriffe mit bewaffneten Drohnen, die sich gegen jemenitische Ableger des islamistischen Terrornetzwerks Al-Kaida und die Terrormiliz IS richten, seien zwar „nicht generell unzulässig“. Es bestünden jedoch „gewichtige“, der Bundesrepublik bekannte „oder jedenfalls offenkundige tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass die USA unter Verwendung technischer Einrichtungen auf dem Luftwaffenstützpunkt Ramstein und dort stationierten eigenen Personals bewaffnete Drohneneinsätze in der Heimatregion der Kläger durchführen, die zumindest teilweise gegen das Völkerrecht verstoßen“.