Neue Regeln für Ex-Präsidenten

von Redaktion

Nach Wulff: Bezahlung und Ausstattung werden eingeschränkt

Berlin – Der Bundestag hat die finanziellen Regeln für ehemalige Bundespräsidenten und Bundeskanzler verschärft. Nach einem zweiseitigen Beschluss des Haushaltsausschusses müssen künftig zusätzliche Einkünfte der ehemaligen Bundespräsidenten auf den Ehrensold angerechnet werden.

Mit dem Schritt habe man auf massive Kritik des Bundesrechnungshofs am vergangenen Jahr reagiert, hieß es in Kreisen des Ausschusses. Die Anrechnung betreffe aktuell in erster Linie Christian Wulff, der im Februar 2012 nach nur 20 Monaten im Amt als Bundespräsident zurückgetreten war. Wulff erhält einen jährlichen Ehrensold von mehr als 200 000 Euro und ist laut „Bild“-Zeitung als Rechtsanwalt tätig.

Für künftige Bundespräsidenten und Kanzler gilt nach dem Ausscheiden aus dem Amt eine beschränkte Personalausstattung: maximal ein Büroleiter, zwei Referentenstellen, eine Bürokraft sowie ein Fahrer sind demnach erlaubt. „Nach fünf Jahren entfällt eine Referentenstelle“, so der Beschluss. Auch bei der Büroausstattung gelten strengere Regeln. Künftig stellt die Bundestagsverwaltung nach dem Ausscheiden Räumlichkeiten zur Verfügung. Die Ausgaben sind im Haushalt zu veranschlagen. Laut „Bild“-Zeitung richtete sich der frühere Bundespräsident Joachim Gauck vergleichsweise günstig in den Gebäuden des Bundestags ein, während Horst Köhler ein repräsentatives Büro habe.

In seinem Prüfbericht hatte der Rechnungshof einen Automatismus „lebenslanger Vollausstattung“ kritisiert. So stünden die Kosten für die Büros der Altbundespräsidenten in keinem Verhältnis zum Nutzen: „Je Bundespräsident variierten dabei die Ausgaben zwischen 0,9 und 2,3 Mio. Euro“, hieß es. Die Ex-Staatsoberhäupter seien aber nur durchschnittlich 2,6 Tage pro Monat im Büro und verrichteten dort häufig private Tätigkeiten.

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