Die Beweislage in Prozessen gegen IS-Rückkehrer ist oft schwierig. „Zeugen sind oft tot oder sie sind in einem anderen Land und ohne weiteres nicht auffindbar“, sagt die Frankfurter Wissenschaftlerin Susanne Schröter vom Forschungszentrum Globaler Islam. Es müsse damit gerechnet werden, dass Rückkehrer frei gesprochen werden oder nach einer kurzen Untersuchungshaft wieder auf freien Fuß kommen. Das müsse allerdings nicht bedeuten, dass es sich um relativ harmlose Mitläufer handele. „Etliche von ihnen muss man als gefährlich einschätzen“, sagt Schröter. „Eine Distanzierung vom IS erfolgt außerordentlich selten – und wenn, wird sie meist von den Anwälten eingebracht. Überzeugend ist das meist nicht.“ dpa