„Die neue Regelung zwingt die Plattformbetreiber zu einem deutlich höheren Arbeitsaufwand. Denn sie müssen ,alle Anstrengungen‘ unternehmen, um den ,Urheberschutz nach Maßgabe hoher branchenüblicher Standards‘ zu gewährleisten. Verlangt wird auch die Einrichtung von Beschwerdestelle
Dieser Artikel (ID: 1006737) ist am 28.03.2019 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 2), Wasserburger Zeitung (Seite 2), Mangfall-Bote (Seite 2), Chiemgau-Zeitung (Seite 2), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 2), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 2), Neumarkter Anzeiger (Seite 2).