Berlin – Die Landesinnenminister der SPD haben sich kritisch zum „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) geäußert. In einer „ersten, nicht abschließenden Stellungnahme“ zu den Abschiebeplänen kritisieren sie unter anderem, dass ausreisepflichtigen Ausländern künftig die Duldung entzogen werden soll, wenn sie bei der Klärung ihrer Identität nicht angemessen mitwirken. Das berichten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe.
Vor allem, dass in dem Gesetzentwurf der „Katalog ,schädlicher‘ Handlungen mehr oder minder beliebig“ durch die Ausländerbehörden erweitert werden könne, lehnen sie ab. Das sei eine „Duldung zweiter Klasse“. Die SPD-Minister warnen zudem vor den Folgen für einen Menschen, wenn dieser seine Duldung verliere: Der ausreisepflichtige Ausländer verliere demnach die Arbeitserlaubnis, dürfe nicht zur Schule gehen und müsse zwingend an einem Ort wohnen bleiben.
Kritisch sehen die SPD-Minister dem Bericht zufolge auch die geplante „erweiterte Vorbereitungshaft“. Sie soll eine Inhaftierung von Menschen ermöglichen, die ihre eigene Abschiebung behindern. Der Entwurf sieht unter anderem auch vor, dass Ausreisepflichtige bereits in Haft genommen werden können, wenn die Behörden eine Fluchtgefahr vermuten. Auch die Justizminister der von SPD und Grünen mitregierten Bundesländer hätten sich in einem Schreiben an Seehofer sehr kritisch geäußert, so die Zeitungen der Funke-Gruppe.
Die SPD-Innenminister begrüßen in ihrer Stellungnahme jedoch grundsätzlich, dass abgelehnte Asylsuchende stärker an der Beschaffung der nötigen Dokumente für ihre Ausreise mitwirken sollen. Die Sozialdemokraten halten es auch für richtig, dass künftig bestraft werden kann, wer Betroffene vor einer unmittelbar bevorstehenden Abschiebung warnt.
Anfang Februar war bekannt geworden, dass das Bundesinnenministerium an einem Gesetz arbeitet, das die tatsächliche Ausreise von ausreisepflichtigen Ausländern beschleunigen soll. Wer in Deutschland „geduldet“ wird, gilt zwar offiziell weiter als ausreisepflichtig. Aus humanitären oder praktischen Gründen etwa verzichtet der Staat aber oft auf eine Abschiebung. Zu diesen praktischen Gründen zählt das Fehlen von nötigen Papieren. Der Entwurf für das neue Gesetz sieht vor, dass Ausreisepflichtigen, die nicht aktiv an der Beschaffung der Papiere mitwirken oder diese gar behindern, die Duldung entzogen werden soll. Auch die Hürden für die Abschiebung von Straftätern sollen sinken.
Ein Sprecher von Seehofers Ministerium teilte am Freitag mit, der Entwurfstext werde derzeit noch mit anderen Ministerien abgestimmt und erfahre deshalb laufend Änderungen. Das betreffe auch die jetzt in der Presse aufgegriffene „gesonderte Rechtsstellung unterhalb der Duldung“. dpa/afp/sr