Urteile im Sparkassen-Prozess

Die Lehren aus dem Skandal

von Redaktion

STEPHEN HANK

Haft auf Bewährung und Sozialstunden für die Hauptangeklagten – mit vermeintlich milden Urteilen ist am Montag der Sparkassenprozess zu Ende gegangen. Tatsächlich hat der Prozessverlauf keinen härteren Richterspruch erwarten lassen. Stück für Stück sind die großen Anklagepunkte weggebrochen. Übrig blieb die Beurteilung eines Geflechts aus Verschwendung, Gefälligkeiten und Abhängigkeiten – dem „System Bromme“, wie es der Richter in seiner Urteilsbegründung bezeichnete.

Die juristisch verwertbaren Aspekte aus diesem System wie die besonders luxuriösen Fahrten hat das Gericht für sein Urteil herangezogen und damit auch ein Signal an all diejenigen gesandt, die meinen, es mit dem Umgang mit öffentlichen Geldern nicht so genau nehmen zu müssen. Amtsträger und Leiter öffentlicher Geldinstitute können sich nach diesem Urteil nicht mehr sicher sein, für allzu verschwenderisches Verhalten nicht zur Verantwortung gezogen zu werden. Dies allein schon vor dem Hintergrund, als die Öffentlichkeit inzwischen äußerst sensibel auf unsensibles Finanzgebaren reagiert.

Diesbezüglich hatte die Sparkassen-Affäre auch ihr Gutes. Sie hat die Institutionen wachgerüttelt. Ob Landkreis, Sparkassenverband oder Regierung – sie alle haben ihre Lehren aus dem Fall gezogen und mit entsprechenden Kontrollmechanismen reagiert. Ein Dienst an der Öffentlichkeit, den die Hauptangeklagten so nicht auf ihrer Rechnung hatten.

Stephen.Hank@ovb.net

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