Weniger Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger

von Redaktion

Jobcenter kürzen in rund 904 000 Fällen die Leistungen – Über 90 Prozent von Strafen unberührt

Nürnberg – Jobcenter haben im vergangenen Jahr seltener Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger ausgesprochen. Die Zahl ging im Vergleich zu 2017 um rund 49 000 auf 904 000 zurück, wie die Bundesagentur für Arbeit (BA) gestern in Nürnberg mitteilte. Ein Grund für den Rückgang sei, dass die Zahl der Leistungsempfänger gesunken sei. Die monatliche Sanktionsquote blieb bei rund drei Prozent. Sie gibt an, bei wie vielen Menschen die Leistungen gekürzt wurden.

Insgesamt waren im vergangenen Jahr 441 000 Männer und Frauen mindestens von einer Sanktion betroffen. Da manche Empfänger von Arbeitslosengeld II mehrfach belangt werden, ist die Zahl der Betroffenen deutlich niedriger als die Zahl der Fälle. Mehr als 90 Prozent der Bezieher verhalten sich den Angaben nach regelkonform und bleiben von den Strafen unberührt.

Mit 77 Prozent entfällt laut BA ein Großteil der Sanktionen auf Meldeversäumnisse – wenn also beispielsweise jemand einen Termin beim Jobcenter ohne Angaben eines wichtigen Grundes nicht wahrnimmt. 2018 mussten deshalb 693 000 Mal Regelleistungen für drei Monate um zehn Prozent gekürzt werden. Um solchen Versäumnissen vorzubeugen, bieten die Jobcenter einen Termin-Erinnerungsservice per SMS an.

In Bayern sank die Zahl der Hartz-IV-Sanktionen 2018 auf knapp 61 850. Das waren 3734 weniger als im Jahr zuvor. Auch im Freistaat wurden im Schnitt rund drei Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sanktioniert. Meldeversäumnisse waren in 70 Prozent der Fälle der Grund.

Im Schnitt gab es 2018 bundesweit laut BA 4,14 Millionen erwerbsfähige Leistungsempfänger (Bayern: rund 300 000); 2017 waren es noch 4,36 Millionen. Der Regelsatz betrug 416 Euro.  dpa

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