Sterbehilfe-Verbot auf Prüfstand

Seit gut drei Jahren steht Suizidhilfe als Dienstleistung unter Strafe. Unter Palliativmedizinern weckt das die Angst, dass eines Tages die Polizei vor der Tür steht. Nun muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden.
Karlsruhe/München – Wenn man sich so etwas aussuchen könnte, würde Karl B. am liebsten bei einer Partie Schafkopf tot umkippen. Von einem Moment auf den anderen, ohne Schmerzen, mit einem letzten Blick auf die schönen bayerischen Berge. Aber so läuft es bekanntlich in den wenigs