München – Im Grundsatzstreit über eine Reform der Grundsteuer scheinen sich die Fronten zu verhärten. Bayern pocht auf länderspezifische Regelungen, die aber bei der SPD auf Widerstand stoßen. Das Bundesfinanzministerium wies die Darstellung unter anderem der CSU zurück, der Gesetzentwurf von Ressortchef Olaf Scholz (SPD) sei gestoppt worden. Das Ministerium kündigte für 10. Mai eine Expertenanhörung zu einer möglichen Länder-Öffnungsklausel an. Daran sollen auch Scholz und mehrere Länderminister teilnehmen.
Ministerpräsident Markus Söder (CSU) bekräftigte, Bayern wolle bei der Reform der Grundsteuer eine „großzügige, weitreichende Länderöffnungsklausel“. Es sei die Rechtsauffassung Bayerns und des CSU-geführten Bundesinnenministeriums, dass das ohne eine Grundgesetzänderung möglich sei. Eine Öffnungsklausel soll es den Ländern erlauben, eigene Wege zu gehen.
Bayern will ein Konzept, bei dem sich die Steuerhöhe pauschal an der Fläche orientiert. Dagegen will Scholz ein sogenanntes wertabhängiges Modell: Bei der Berechnung der Grundsteuer sollen in Zukunft vor allem der Wert des Bodens und die durchschnittliche Miete eine Rolle spielen. Das Aufkommen von 14 Milliarden Euro jährlich soll erhalten bleiben.
Aus der SPD kam Kritik an der CSU. „In der Grundsteuer-Debatte sollte die CSU jetzt zügig von ihrer Bayern-First-Politik wieder herunterkommen“, sagte Fraktionsvize Achim Post. „Wir brauchen jetzt keine weitere bayerische Verbaleskalation.“