Meldepflicht bei Missbrauch

Der letzte Schritt fehlt

von Redaktion

CLAUDIA MÖLLERS

Die Verschärfung des Kirchenrechts im Kampf gegen Missbrauch ist ein seit Langem fälliger Schritt für die Weltkirche. Endlich hat Papst Franziskus auch in kirchlichen Gesetzestexten zementiert, dass sich kein Bischof, kein Kardinal, kein kirchlicher Vorgesetzter mehr herausreden kann, wenn solche Verbrechen vertuscht werden.

Viele Erkenntnisse aus dem Anti-Missbrauchsgipfel Ende Februar im Vatikan sind in diese neuen Bestimmungen eingeflossen, die ab 1. Juni gelten werden. So sind Kleriker und Ordensleute künftig verpflichtet, innerhalb der Kirche Missbrauch und Vertuschung anzuzeigen. Es gibt auch feste Fristen für die Bearbeitung der Verdachtsfälle, damit die Aufarbeitung nicht endlos verschleppt werden kann. Ausdrücklich werden auch die Ordensgemeinschaften miteinbezogen, nachdem in den vergangenen Monaten erschreckende Fälle von vergewaltigten Ordensfrauen bekannt geworden waren.

Künftig sollen übergeordnete Erzbischöfe auch Voruntersuchungen gegen Bischöfe aus ihrem Zuständigkeitsbereich führen können. Dabei können sie Nichtkleriker als Fachleute hinzuziehen. Das alles sind gute Ansätze, aber der letzte Schritt zur Transparenz fehlt: Die Verpflichtung, bei Verdachtsfällen die staatlichen Behörden einzuschalten. Solange das nicht vorgeschrieben wird, bleibt der Verdacht, dass die Kirche etwas verschweigt.

Claudia.Moellers@ovb.net

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