GEORG ANASTASIADIS
Nach den Prügel-Angriffen von vier jungen Afghanen und Iranern auf 15 Bürger in Amberg hat die Justiz ihr Urteil gesprochen: Der Haupttäter muss zwei Jahre und sieben Monate ins Gefängnis, die drei anderen kamen mit Bewährungsstrafen davon. Was das betrunkene Quartett zu der Gewaltorgie gegen seine Zufallsopfer anspornte, konnte das Gericht nicht herausfinden. Wohl aber förderte es ein beachtliches und ärgerliches Maß an Nachsicht zutage, das Jugendrichter dem immer wieder durch Gewaltdelikte auffällig gewordenen Haupttäter Amin A. früher hatten zuteilwerden lassen – ein Muster, das der Öffentlichkeit inzwischen vertraut ist. Der junge Asylbewerber aus dem Iran hat aus der lange (zu) laxen Reaktion des Rechtsstaates die falschen Schlüsse gezogen – nämlich den, dass kriminelle Karrieren in Deutschland nicht bestraft werden. Das ist ein im Sinne der Integration problematisches Lernverhalten, insbesondere für junge Männer aus patriarchalisch geprägten Gesellschaften.
Mit dem raschen Urteil des Amtsgerichts ist die Arbeit des Rechtsstaates allerdings noch nicht getan: Die Asylanträge aller vier jungen Männer sind zwischenzeitlich abgelehnt worden. Bundesinnenminister Seehofer und Bayerns Innenminister Herrmann müssen den Bürgern jetzt beweisen, dass sie ihren vollmundigen Rufen nach einer Rückführung der Täter (im Falle des Iraners nach Verbüßung der Haft) nun auch Taten folgen lassen (können). Amin A. hatte seinen Abschiebebescheid übrigens schon in der Tasche, als er in Amberg losprügelte.
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