Es war eine lange Nacht im bayerischen Landtag. Mehr als 14 Stunden zog sich die Debatte am 19. und 20. Mai 1949, dann wurde abgestimmt. Das Ergebnis quittierte ein Teil jener Abgeordneten, die sich nicht durchgesetzt hatten, mit „Pfui“-Rufen. Mit 101 von 174 Stimmen hatte der Freistaat dem Grundgesetz die Zustimmung versagt.
Man solle „die Dinge nicht so tragisch nehmen, wie sie sind“, quittierte Landtagspräsident Michael Horlacher die Entscheidung. Bayern war das einzige Bundesland, das das Werk ablehnte. Die Regierungspartei CSU monierte, der Bund würde auf Kosten der Länder gestärkt, etwa bei der Gesetzgebung oder in Finanzfragen. Die Einführung des Bundesrates als Vertretung der Länder, ins Leben gerufen auf massiven Druck aus dem Süden, reichte den Bayern nicht.
Es gab an jenem 20. Mai 1949 aber noch eine zweite Abstimmung. Dort sprachen sich die selben Abgeordneten, die eben gegen das Grundgesetz votiert hatten, dafür aus, dass es künftig auch für Bayern gelten solle. Ministerpräsident Hans Ehard hatte für diese Haltung eine simple Formel: „Nein zum Grundgesetz und Ja zu Deutschland.“