Bern – Die Schweizer haben sich für eine Verschärfung des Waffenrechts sowie für Änderungen bei der Gewinnbesteuerung von internationalen Unternehmen in ihrem Land ausgesprochen. Nach Auszählung fast aller Stimmen wurden die Gesetzesänderungen bei der Volksabstimmung am Sonntag klar angenommen.
Damit kann die Schweiz wichtige EU-Richtlinie umsetzen. Die Schweiz ist zwar nicht EU-Mitglied, gehört aber wie die meisten EU-Staaten zum Schengenraum mit offenen Grenzen, ist mit der Union über Verträge verbunden und übernimmt viele EU-Regeln. Bei einer Ablehnung der Waffenrechtsänderungen hätte die Schweiz vom Schengenraum ausgeschlossen werden können.
Die EU hatte das Waffengesetz nach den Terroranschlägen 2015 in Frankreich verschärft. Davon betroffen sind vor allem Käufer halbautomatischer Waffen mit großem Magazin. Solche Waffen (etwa Sturmgewehre) sind nun auch in der Schweiz verboten. Ausnahmen gibt es für Schützen, Jäger und Sammler. Waffenhändler müssen sämtliche Transaktionen mit Waffen innerhalb von 20 Tagen elektronisch melden, Hersteller alle wesentlichen Waffenbestandteile markieren. Das soll es der Polizei erleichtern, die Herkunft einer Waffe zu klären. 63,7 Prozent votierten dafür, in allen Kantonen – außer dem Tessin – gab es eine Mehrheit.
Die Schweizer stimmten zudem mit 66,7 Prozent und einem klaren Ja in allen Kantonen den Änderungen bei den Gewinnsteuervorteilen für internationale Konzerne zu. Bislang wurden „Statusgesellschaften“, die ihre Aktivitäten vor allem im Ausland hatten, steuerlich begünstigt. Sie müssen nun genauso viel zahlen wie Schweizer Firmen. Die OECD sah in den Regeln einen unfairen Steuerwettbewerb. dpa/afp