Datenschützer kritisiert Veröffentlichung des Strache-Videos

von Redaktion

Baden-Württembergs Datenschutzbeauftragter Stefan Brink hat Kritik an Aufzeichnung und Veröffentlichung des Strache-Videos geäußert. Bei der Aufzeichnung handele es sich wohl um eine kriminelle Tat, sagte er am Montag. Darum müsse sich die spanische Staatsanwaltschaft kümmern. Aber auch die Veröffentlichung des Videos sei „kein Ruhmesblatt“, wenn auch nicht illegal. Man hätte auch mit reiner Wortberichterstattung die Fakten transportieren können. Bayerns Datenschutzbeauftragter Thomas Petri sagte: „Im deutschen Strafrecht ist die Veröffentlichung des nicht öffentlich gesprochenen Wortes strafbar.“ Im Gesetz heißt es aber auch, eine Veröffentlichung sei nicht rechtswidrig, wenn sie zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht werde.

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