Wahl-O-Mat: Bundeszentrale wehrt sich

Köln/Berlin – Gegen das gerichtliche Verbot des Wahl-O-Maten zur Europawahl in seiner jetzigen Form will die Bundeszentrale für politische Bildung Beschwerde einlegen. Als Betreiber des Angebots geht sie damit gegen eine Eil-Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln vor. Das Gericht hatte beanstande

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Dienstag, 16. September 2025

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