Köln/Berlin – Gegen das gerichtliche Verbot des Wahl-O-Maten zur Europawahl in seiner jetzigen Form will die Bundeszentrale für politische Bildung Beschwerde einlegen. Als Betreiber des Angebots geht sie damit gegen eine Eil-Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln vor. Das Gericht hatte beanstande
Dieser Artikel (ID: 1040332) ist am 22.05.2019 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 4), Wasserburger Zeitung (Seite 4), Mangfall-Bote (Seite 4), Chiemgau-Zeitung (Seite 4), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 4), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 4), Neumarkter Anzeiger (Seite 4).